Baumsubstrate

nach aktuellen FLL-Richtlinien und Vorgaben der ZTV-VegtraMü & qualitätsüberwacht

Baumsubstrat 31b

Bodensubstrat für Stadt- und Straßenbäume an ungünstigen Standorten; tiefgründig einbaubar, auch über 1,5 m Tiefe.

Nicht überbaubar – für den direkten Wurzelraum in offenen Baumgruben/ -gräben.

Baumsubstrat 32b

Bodensubstrat für Stadt- und Straßenbäume an ungünstigen Standorten; tiefgründig einbaubar, auch über 1,5 m Tiefe.

Nicht überbaubar – für den direkten Wurzelraum in offenen Baumgruben/ -gräben.

Baumsubstrat 34b

Im direkten Umfeld von Baumgruben/-gräben zur Erweiterung des durchwurzelbaren Raumes unter angrenzende Verkehrsflächen.

Überbaubar, durchwurzelbares Unterbaumaterial unter befestigten Flächen.

Baumsubstrat 35b

Im direkten Umfeld von Baumgruben/-gräben zur Erweiterung des durchwurzelbaren Raumes unter angrenzende Verkehrsflächen.

Überbaubar – durchwurzelbares Unterbaumaterial unter befestigten Flächen nach ZTV-Vegtra Mü 2018, Sieblinienband B / FLL Empfehlung für Baumpflanzungen, Teil 2, Ausgabe 2010, Pflanzgrubenbauweise 2.